Die Gemeinde Vorderhornbach ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2. Dezember 2016) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.vorderhornbach.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die Gebührentabelle auf der Seite Gebühren ist bei kleinen Auflösungen von 320 CSS pixeln, nicht ohne horizontales scrollen vollständig sichtbar. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.4.10 (Reflow) nicht erfüllt. Wir planen, die Tabellen-Darstellung im Inhalt der betroffenen Webseite zu überarbeiten.

Einige PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht als Text-Dokument vorhanden oder entsprechend getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.4.5 (Images of Text) nicht erfüllt. Wir planen, die betroffenen PDF Dokumente bis September 2020 auszutauschen.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Für PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, und nicht -barrierefrei sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24. April 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer Evaluation durch Experten nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im April 2020. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Detailseite, eine Nachrichtenseite, eine Übersichtsseite zu Veranstaltungen, eine Detailseite zu Veranstaltungen und eine Vereins- und Institutionenseite.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die E-Mail-Adresse gemeinde@vorderhornbach.tirol.gv.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.