Die Frage ist berechtigt, schließlich kosten diese Netze eine Menge Geld und binden knappe Ressourcen. Außerdem konfrontieren sie die Kommunen mit Herausforderungen, die nicht zu ihrem üblichen Tagesgeschäft gehören.

Trotzdem ist es sinnvoll und notwendig. Hier die 11 wichtigsten Gründe dafür:

1. ist die Telekommunikationsinfrastruktur in Zukunft genauso wichtig, wie Strom, Wasser, Abwasser und ein funktionierendes Straßennetz. Bei diesen Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist es weitgehend unbestritten, dass sie in öffentlicher Hand sein und nicht dem privaten Wettbewerb überlassen werden sollten. Dass das in der Telekommunikation (TK) bisher nicht so gesehen wird, ist einerseits der Historie geschuldet (Privatisierung der Telekom Austria) und dem erst in jüngerer Zeit verbreiteten Bewusstsein für die dramatische Bedeutung der TK für das tägliche Leben jedes Einzelnen und die gesamte Wirtschaft. (Daseinsvorsorge)

2. kann nur eine öffentliche Infrastruktur den gleichen, fairen Zugang für alle Provider sicherstellen, die darauf ihre Dienste den Endkunden anbieten wollen. (Open Access)

3. werden folglich nur durch ein offenes, allen Providern zugängliches Netz in öffentlicher Hand volkswirtschaftlich völlig unsinnige und teure Parallelinfrastrukturen vermieden. Niemand würde auf die Idee kommen, in einer Gemeinde zwei konkurrenzierende Wassernetze zu errichten. (Parallelinfrastruktur)

4. kann es sich die Gemeinde leisten, auch „unwirtschaftlichere“ Netzteile zu errichten, um keine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu produzieren. Dafür gibt es auch großzügige Förderungen. Ein privater Netzerrichter wird (und kann) nur dort investieren, wo es sich für ihn in einem überschaubaren Zeitraum rechnet, eine Gemeinde hat hingegen in erster Linie die Bedürfnisse ihrer Bürger zu betrachten. (Bedarfsdeckung)

5. kann die Gemeinde nur für das eigene Netz festlegen, wo, wann, wer, wie angeschlossen werden soll, und dabei auf den konkreten Bedarf, die Kosten und die optimalen Verlegemethoden Rücksicht nehmen. (optimale Netzerrichtung)

6. hat die Gemeinde als Baubehörde einerseits und Behörde bei Straßenarbeiten nach § 90 StVO andererseits jede notwendige Information, um immer wieder kostengünstige Mitverlegungen ihrer LWL-Infrastruktur zu ermöglichen und kann auch aus diesem Grund deutlich günstiger bauen als die Privatwirtschaft. (Mitverlegung)

7. kann eine Gemeinde ihre Daseinsvorsorge-Investitionen über einen sehr langen Zeitraum amortisieren. Sie ist nicht auf schnelles Geld oder Renditen angewiesen, sondern verfolgt vorrangig das Ziel, ihren Bürgern und der ansässigen Wirtschaft optimale Lebens- und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. (Amortisationszeit)

8. ist keine Gemeinde böse, wenn sie nach Amortisation ihres Netzes nachhaltige Einnahmen ohne relevante gegenüberstehende Kosten lukrieren kann, die dem Haushalt zur Verfügung stehen. Denn ein Glasfasernetz ist nach heutigem Ermessen über viele Jahrzehnte nutzbar und stößt auch technologisch nicht an irgendwelche Grenzen. (Budgetzuflüsse)

9. verursacht ein durchgängiges Glasfasernetz von der Ortszentrale bis zum Kunden mit Ausnahme einer (landesweiten) Entstörbereitschaft so gut wie keine Grenzkosten mehr und ist für viele Jahrzehnte zukunftsfit und nachhaltig. (OPEX)

10. bietet ein eigenes kommunales Breitbandnetz eine flexible und uneingeschränkte Grundlage für künftige gemeindeinterne Kommunikationsdienste (Smart-City, LoRaWAN, ÖPNV, etc.). (Flexibilität)

11. Wird die Geschichte all jene Gemeinden und deren Entscheidungsträger strafen, die heute ihre Hausaufgaben nicht machen. (Verantwortung)